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Pflegegeld: Rechner, Höhe und alle Leistungen 2026

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Pflegegeld: Höhe berechnen und alle Leistungen verstehen

Wie viel Pflegegeld steht Ihnen oder Ihren Angehörigen zu? Berechnen Sie es direkt mit unserem Rechner und erfahren Sie, welche weiteren Leistungen der Pflegeversicherung Sie nutzen können.

5Pflegegrade erklärt
bis 990€Pflegegeld pro Monat
SGB XIGesetzliche Grundlage
2026Aktuelle Beträge

Pflegegeldrechner: Ihre monatlichen Leistungen berechnen

PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
Nur Pflegegeld
Pflege durch Angehörige
Nur Sachleistung
Ambulanter Pflegedienst
Kombination
Dienst + Angehörige
Bitte wählen Sie einen Pflegegrad

Beträge nach § 37/§ 36 SGB XI, Stand 2026 (unverändert seit 01.01.2025). Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI für Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden. Anders als Pflegesachleistungen wird das Geld direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die frei darüber verfügen kann. In der Praxis geben die meisten Pflegebedürftigen das Pflegegeld als finanzielle Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weiter.

Anspruch auf Pflegegeld haben Sie ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, dafür aber auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Die Höhe des Pflegegelds steigt mit dem Pflegegrad und wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Für 2026 ist keine weitere Erhöhung vorgesehen, die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 geplant.

Kurz zusammengefasstPflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, ausgezahlt monatlich im Voraus direkt an die pflegebedürftige Person. Die Beträge reichen 2026 von 347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5. Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt, erhält stattdessen oder zusätzlich Pflegesachleistungen.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich ausschließlich nach dem anerkannten Pflegegrad. Alle Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert auch für 2026.

PflegegradPflegegeld pro MonatPflegesachleistung pro Monat
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

Zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung steht allen Pflegegraden (1 bis 5) der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu, sowie 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es seit Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Wenn Sie einen Pflegedienst nur teilweise nutzen, können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. Nutzen Sie beispielsweise 60 Prozent Ihres Pflegesachleistungsbudgets für den Pflegedienst, erhalten Sie die verbleibenden 40 Prozent als anteiliges Pflegegeld. Diese Kombination lässt sich monatlich neu festlegen und passt sich damit an wechselnde Pflegesituationen an.

Unser Pflegegeldrechner oben auf dieser Seite berechnet die Kombinationsleistung automatisch: Wählen Sie Ihren Pflegegrad, die Option „Kombination“ und stellen Sie den Anteil der genutzten Pflegesachleistung ein.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Anspruch auf Pflegegeld haben gesetzlich pflegeversicherte Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Die Pflege muss überwiegend durch nicht professionelle Pflegepersonen erfolgen, etwa Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Auch privat Pflegeversicherte haben einen vergleichbaren Anspruch über ihre private Pflegepflichtversicherung.

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der Medizinische Dienst oder bei privat Versicherten Medicproof prüft dann durch eine Begutachtung, welcher Pflegegrad vorliegt. Erst nach Bewilligung des Pflegegrads wird das Pflegegeld ausgezahlt, bei Erstanträgen rückwirkend ab Antragstellung.

Gut zu wissenWer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Diese Besuche sichern die Pflegequalität und werden von einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt. Werden sie versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder ausgesetzt werden.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Nein. Pflegegeld ist steuerfrei, solange es zur Deckung des Pflegebedarfs verwendet wird. Das gilt auch, wenn Sie es an eine pflegende Person weitergeben, sofern damit keine sittenwidrig hohe Vergütung gemeint ist.

Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?

Bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt wird das Pflegegeld in der Regel für bis zu vier Wochen weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird.

Kann sich die Höhe des Pflegegelds rückwirkend ändern?

Ja, bei einer Höherstufung des Pflegegrads wird das neue, höhere Pflegegeld rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung auf Höherstufung gezahlt, sofern der Antrag bewilligt wird.

Wird das Pflegegeld automatisch ausgezahlt?

Ja, sobald der Pflegegrad bewilligt ist, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld monatlich im Voraus automatisch auf das Konto der pflegebedürftigen Person aus. Ein erneuter Antrag ist nicht nötig, außer bei einer Änderung der Pflegesituation.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld?

Pflegegeld ist eine laufende monatliche Leistung für die pflegebedürftige Person. Pflegeunterstützungsgeld hingegen ist eine einmalige Lohnersatzleistung für Angehörige, die kurzfristig der Arbeit fernbleiben, um eine akute Pflegesituation zu organisieren.

Wichtiger Hinweis: Pflegegeld.net ist ein unabhängiges Informationsportal und keine Pflegekasse. Der Rechner liefert eine Orientierung nach den gesetzlichen Beträgen (SGB XI) ohne Gewähr. Verbindlich ist immer der Bescheid Ihrer zuständigen Pflegekasse.